Zwischenstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit

EXPERTISE

Die zwischenstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit ist einer der ältesten Streitbeilegungsmechanismen in internationalen Beziehungen. Sie hat in den letzten Jahren insbesondere angesichts einer sich verändernden geopolitischen Landschaft an Bedeutung gewonnen.

Da es sich bei den Parteien in derartigen Verfahren um Staaten und andere Völkerrechtssubjekte handelt, unterscheidet sich der Streitgegenstand erheblich von dem in üblichen Handelsstreitigkeiten. Überwiegend haben sich die jüngsten zwischenstaatlichen Schiedsverfahren mit territorialen Streitigkeiten über Land- und Seefragen sowie mit maritimen Streitigkeiten befasst. Weiters wurden Fälle im Zusammenhang mit diplomatischem Schutz und der Staatenverantwortlichkeit, Streitigkeiten im Umweltbereich und Verfahren zwischen Staaten und anderen Subjekten des Völkerrechts auf diese Weise beigelegt.

Wir beraten Staaten, staatliche Institutionen sowie NGOs in Fragen des Völkerrechts sowie in verwandten Streitigkeiten.

 

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