Schiedsgerichtsbarkeit in Österreich

Expertise

Schiedsgerichtsbarkeit in Österreich - Anfechtung und Vollstreckung von Schiedssprüchen

Die Schiedsgerichtsbarkeit spielt eine wichtige Rolle in der österreichischen Wirtschaftswelt. Die Vorteile der Handelsschiedsgerichtsbarkeit als Streitbeilegungsmechanismus sind nicht auf grenzüberschreitende Verträge beschränkt, sondern gelten ebenso für heimische Unternehmen und ihre Geschäftsbeziehungen. Schnelligkeit, Kosteneffizienz und Vertraulichkeit des Verfahrens sprechen im hohen Maße für die Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere bei Konflikten aus Gesellschaftsverhältnissen, in Familienunternehmen, Vereinen und Sportverbänden.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist darauf ausgelegt, den Bedürfnissen des modernen Wirtschaftslebens gerecht zu werden. Ziel ist es, eine schnelle Entscheidungsfindung zu ermöglichen und den Parteien einen direkten und unkomplizierten Weg zu bieten, ihren Streit beizulegen. Daher sind Entscheidungen von Schiedsgerichten grundsätzlich eininstanzlich, ohne langwierige Berufungsverfahren. Die Prüfungsbefugnis staatlicher Gerichte ist stark eingeschränkt.

Inländische Schiedssprüche - d.h. Entscheidungen aus einem Schiedsverfahren mit dem Sitz des Schiedsgerichts in Österreich (zumeist in Wien) - sind in ihrer Wirkung staatlichen Gerichtsurteilen gleichgestellt und nach der österreichischen Exekutionsordnung grundsätzlich sofort vollstreckbar.

Wir bieten unseren Mandanten umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in Schiedsverfahren sowie außergerichtlicher Vergleichs- und Adjudikationsverfahren. 

Wir unterstützen unsere Mandanten von Anfang an in allen Rechtsfragen und Phasen des Streitbeilegungsverfahrens. Dies beginnt bereits bei Vertragsverhandlungen mit der Abwägung der Vorteile eines Schiedsverfahrens gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren oder einer Mediation. Wir unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Verhandlung und Gestaltung maßgeschneiderter Schiedsklauseln. Ist ein Streitfall bereits eingetreten, vertreten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Verfahrens, einschließlich der Vollstreckung oder Aufhebung eines Schiedsspruchs. Der Wahl des Schiedsrichters kommt dabei oftmals große Bedeutung zu.

 

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